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Was bedeuten die Begriffe "samenfest" und "F1"?

  • Samenfestes Saatgut = Nachbaufähiges Saatgut

Eine Vermehrung über Samen gelingt nur mit samenfestem Saatgut. Saatgut samenfester Sorten geben ihre Eigenschaften in einem kontinuierlichen Erbstrom an ihre Nachkommen weiter. Die Sorteneigenschaften ändern sich nicht abrupt, sondern verlaufend. Da samenfeste Sorten mehrmals gesät werden können, verändern sie sich oder passen sich dem Standort an. Das bietet eine gute Grundlage für eine weitere Entwicklung der Kulturpflanze und der Sortenvielfalt.
 

  • F1-Saatgut = Hybridsaatgut

Diese Sorten sind "Einmalsorten". Sie können im Privatgarten nicht sinnvoll weitervermehrt werden. 
Wird eine Hybridsorte weiter vermehrt, bilden sich NUR UNFRUCHTBARE SAMEN oder spaltet sie in verschiedene Formen auf. Die Sorte als Solche ist somit NICHT beständig. Da Hybridsorten nur einmal gesät werden können, passen sie sich auch nicht den Standortbedingungen an und verändern sich nicht. (Quelle: Handbuch Samengärtnerei/ A. Heistinger, Arche Noha, Pro Specie Rara).

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass selbst bei samenfestem Saatgut gelegentlich Verkreuzungen auftreten können, insbesondere wenn mehrere Sorten derselben Pflanzenfamilie in unmittelbarer Nähe zueinander stehen. Diese Kreuzungen sind zwar selten, aber es besteht dennoch die Möglichkeit, dass sich die genetischen Eigenschaften benachbarter Pflanzen vermischen.

Um einen Überblick über die Unterschiede zwischen samenfestem Saatgut und Hybridsaatgut zu erhalten, empfehle ich einen Blick auf Seite 20 einer herausragenden Grafik in der IG Saatgut Broschüre, die dieses Thema detailliert behandelt. Diese Grafik bietet eine übersichtliche Darstellung und ermöglicht ein besseres Verständnis der Unterschiede zwischen den beiden Saatguttypen, was bei der Planung und Auswahl des Saatguts für den eigenen Garten von großem Nutzen sein kann.





 

Grafik" Schon gewusst!"

Gemäß der EU-Saatgutrichtlinie (Richtlinie 66/401/EWG und folgende Änderungen) muss Saatgut von F1-Hybriden klar gekennzeichnet sein. Für Jungpflanzen, also Pflanzen, die aus diesem Saatgut gezogen werden, gibt es keine expliziten Kennzeichnungsvorschriften auf EU-Ebene, die explizit die F1-Hybrid-Eigenschaft betreffen.

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